Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FRACHTSCHIFF-TOURISTIK KAPITÄN ZYLMANN GMBH
Frachtschiffe sind seit urdenklichen Zeiten echte Arbeitsschiffe, auf denen der Passagier die Seefahrt ungeschminkt und hautnah erlebt. Eine Frachtschifffahrt kann geruhsam, oder auch im weitesten Sinne des Wortes abenteuerlich sein. Auf diesen Schiffen passen sich Besatzung und Passagiere den besonderen Gegebenheiten an.
1) Die Buchung und Buchungsbestätigung
erfolg generell über die FRACHTSCHIFF - TOURISTIK KAPITÄN ZYLMANN GmbH. Als spezielle Vermittlungsagentur sind wir von den Reedereien beauftragt, diese Reisen anzubieten und die Abwicklung bis zur Einschiffung im Namen der Reedereien durchzuführen.
Sie erhalten unsere Buchungsbestätigung nach Eingang der Reiseanmeldung/Buchung zusammen mit weiteren Informationen. Frachtschiffreisen sind keine Pauschalreisen sondern gelten als Beförderungen – auch wenn es sich um eine Rundreise handelt.
2) An- und Abreise
Die Kosten für An- und Abreise sind nicht im Fahrpreis eingeschlossen. Halten Sie bitte telefonisch in den letzten Tagen vor Abfahrt gut Kontakt zu uns, damit wir Ihnen die jeweils aktuelle Einschiffungszeit bekannt geben können. Je dichter der Abfahrttermin, desto genauer wird die Information sein. Wir raten deswegen, Hotels, Platzkarten für die Bahn etc., wenn möglich, erst kurz vor Abreise zu besorgen. Auch wenn Sie das Schiff schon an seinem Liegeplatz sehen, gehen Sie bitte nicht früher an Bord als von uns angegeben, da das im Allgemeinen zu Problemen im Schiffsbetrieb führt. Sie möchten bestimmt auch nicht dass die Reise mit einer Missstimmung beginnt.
Das Auslaufen des Schiffes wird nicht immer gleich nach Ihrem Erscheinen an Bord stattfinden. Die Dauer der Ladungsprozesse sind nicht immer abschätzbar und dennoch ein elementarer Bestandteil der Frachtschiffreise.
3) Unterbringung und Freizeiteinrichtungen
Nur auf wenigen Frachtschiffen werden besondere Einrichtungen und Einbauten für Passagiere errichtet. Diese Reiseform ist überhaupt wieder möglich geworden, indem auf die vorhandenen, für Seeleute geschaffenen und ausgelegten Einrichtungen zurückgegriffen wird. Das gilt für die unterschiedlichen Kabinen genauso wie für die Freizeiteinrichtungen. Die Unterbringung erfolgt in Einzel- oder Doppel-Außen-Kabinen, in der Regel mit eigener Du/Wc. Sie finden die Kabinenbeschreibungen im Prospekt. Damit Sie bei jedem Wetter gut schlafen, ist die Breite der Betten („Kojen“) an Bord von Frachtschiffen im allgemeinen geringer als die der Betten an Land. Maritime Doppelkojen können eine Breite von 112-160 cm - je nach Schiff und Kabine - haben. Fragen Sie uns welches Maß für das von Ihnen ausgesuchte Schiff zutrifft. Der Zugang zur Brücke kann eingeschränkt sein. Die Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Video/TV, Sauna, Fitnessraum, Bordschwimmbad, werden von den Passagieren mitbenutzt soweit es der Schiffsbetrieb zulässt.
4) Die Verpflegung
auf Frachtschiffen ist kräftig und reichlich. Auf deutschen Schiffen wird bis zu 3 x täglich etwas Warmes angeboten. Auf einigen kleineren Schiffen ist eine Art von Selbstbedienung üblich. Aus Platzgründen werden hier gelegentlich unterschiedliche Essenszeiten festgelegt. Proviant, auch Frischproviant, werden periodisch nachgekauft. Fahrtgebiet und Dauer der Reisen können deswegen Einfluss auf den Speisezettel des Schiffskochs haben. Die Verpflegung ist für Besatzung und Passagiere gleich. Pflegeleichte Tischdecken und das Decken von Tassen ohne Untertassen etc. sind auf einigen Schiffen in der Messe üblich. Seefahrt hautnah bedeutet ja Seefahrt ungeschminkt erleben; gemütlich wird’s meist trotzdem. Sie nehmen die Mahlzeiten in der Offiziersmesse ein. Getränke und Tabakwaren können Sie für den eigenen Gebrauch an Bord der meisten Schiffe kaufen. Nicht auf allen Schiffen sind alkoholische Getränke erwerbbar.
5) Bücher
Nehmen Sie ausreichend Bücher mit auf die Reise, wenn Sie gerne lesen. Wir empfehlen auch die Mitnahme eines Weltempfängers und/oder CD/MC Spielers.
6) Wäsche
Eine Waschmaschine finden Sie auf fast allen Schiffen. Auf jeden Fall besteht Möglichkeit, die Wäsche zu waschen oder waschen zu lassen.
7) „Klar Schiff“
Reinigung der Kabine durch einen Steward ist auf großen Schiffen zwar häufig gegeben, jedoch nicht Bestandteil des Vertrages. Selbstreinigung der Kabine ist sonst üblich. Wenn nur ein kurzer Aufenthalt im Hafen/Schleuse vorgesehen ist, und nachfolgende Passagiere Ihre Kabine beziehen sollen, bitten wir Sie, die Kabine so frühzeitig zu räumen, dass noch ein Besatzungsmitglied die Kabine für die nächsten Passagiere vorbereiten kann. Man wird es Ihnen danken.
8) Gepäck, Pkw, Tiere
Im Reisepreis eingeschlossen sind 125 kg oder 0,5 cbm pro Person. Fracht wie PKW, Haushaltsgeräte etc. werden nicht von uns oder der Reederei, sondern auf getrenntem Wege von Speditionen und Frachtagenturen abgewickelt und sind vom Passagier selbst auf das gebuchte Schiff zu koordinieren. Die strengen Hafen- und Quarantänevorschriften erlauben die Mitnahme von Tieren durch Passagiere leider nicht.
9) Landausflüge
Örtliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder andere Umstände können dazu führen, dass in Häfen oder einzelnen Ladeplätzen Landgang nicht möglich ist. Auch kann es vorkommen dass ein Schiff auf Reede (außerhalb des Hafens) abgefertigt wird und deswegen Landgang entweder gar nicht möglich ist oder mit Kosten für ein Wassertaxi verbunden.
Landausflüge werden von den Passagieren selbst organisiert. Unser Tipp: Vor Antritt der Reise einen Reiseführer/Infomaterial besorgen. Stimmen Sie sich vor dem Landausflug immer klar mit der Schiffsführung ab und kehren Sie rechtzeitig auf das Schiff zurück. Denken Sie daran, dass das Schiff sonst ohne Sie die Reise fortsetzt und Ihnen unter Umständen erhebliche zusätzliche Reisekosten entstehen können. Sehr hilfreich bei Einschiffung und Landausflügen kann die Mitführung eines Handys sein. Das Ein- und Auslaufen kann zu jeder Tages- oder Nachtzeit stattfinden. In den meisten Häfen ist Landgang möglich
10) Liegezeiten in den Häfen
richten sich nach den Ladungsanforderungen und sind stets unverbindlich. Sie betragen zwischen einigen Stunden (fast wie auf Kreuzfahrtschiffen) und einigen Tagen, und variieren von Reise zu Reise.
Das mehrfache Anlaufen eines Ausgangs-, End-, oder Zwischenhafens während einer gebuchten Reiseperiode kann vorkommen.
11) Reiseplanung
Auf Frachtschiffen hat naturgemäß die Ladungsbeförderung Priorität. Die Angaben im Prospekt entsprechen dem Datum der Drucklegung. Die Ein- und Auslaufzeiten für die Häfen werden erst kurzfristig bekannt gegeben und gelegentlich, wie auch die Häfen während der Reise, geändert. Die angegebenen Reisezeiten sind stets unverbindlich und beruhen meistens auf der Erfahrung der vergangenen Reisen. Planen Sie deswegen auf jeden Fall genügend Spielraum am Beginn und Ende der Schiffsreise ein.
Der Vermittler haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmanns nur für seine gewissenhafte Beförderungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Reedereien sowie die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Beförderungsdienstleistungen nach Angaben der Reedereien zum Zeitpunkt der Drucklegung. Für weitere Leistungen wird die Haftung auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Keine Haftung wird dagegen übernommen für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der Reedereien, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
12) Visa-, Pass- & Impfbestimmungen
Immer muss ein gültiger Reisepass mit genügend langer Laufdauer (mind. 6 Monate) mitgeführt werden. Für die Beschaffung von Visa und Reisepapieren sowie für die Einhaltung der Impfbestimmungen ist der Passagier selbst verantwortlich. Die Konsulate erteilen Auskunft über Visa- und Passbestimmungen für das ausgesuchte Fahrtgebiet. Die örtlichen Gesundheitsämter informieren über gültige oder neue Impfbestimmungen. Darüber hinaus gelten in einigen Häfen abweichende Impfbestimmungen für Frachtschiffpassagiere und Besatzungen. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise auf den Prospektblättern.
13) Gesundheit & Versicherungen
Auf Frachtschiffen bis zu 12 Passagieren befindet sich kein Arzt an Bord. Es ist dringend erforderlich, dass die Passagiere einen ausreichenden Gesundheitszustand und eine normale Gehfähigkeit besitzen. Der Kunde ist daher verpflichtet, dem Vermittler bereits vor Beförderungsantritt bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Beförderer vorbehalten, Kunden zurückzuweisen, die infolge von Krankheit oder Behinderung zur Durchführung einer Seereise auf einem Frachtschiff nicht geeignet sind.
Altersbegrenzung ist 6/75-79 Jahre mit einigen Ausnahmen je nach Jahreszeit, Fahrtgebiet, Reederei etc.
Die Reedereien können grundsätzlich ein ärztliches Attest verlangen, das 4 Wochen vor Abfahrt vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Reise auf einem Frachtschiff ohne Arzt an Bord bestehen, und dass der Reisende nicht gehbehindert ist. (Im Zweifelsfalle bitte vor Buchung schon den Hausarzt fragen). Bei einigen Reedereien wird ein ärztliches Attest ab 75 Jahre zusätzlich schon bei Buchung verlangt. Bei den meisten Reedereien wird jedoch das ärztliche Attest nur von Personen ab dem 65. Lebensjahr gefordert.
Zur eigenen Sicherheit des Passagiers empfehlen wir dringend den rechtzeitigen Abschluss einer Unfall- und Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport im Falle der Erkrankung. Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer Storno- und Haftpflichtversicherung.
14) Preise & Zahlung
Alle Preise gelten pro Person entsprechend der Drucklegung. Wir weisen darauf hin, dass der Beförderer (die Reederei) berechtigt ist, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafengebühren) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Beförderungspreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Ein- und Ausschiffungstag zählen bei der Berechnung je als voller Tag – unabhängig davon zu welcher Uhrzeit die Ein- oder Ausschiffung stattfand.
Die Preise beinhalten volle Verpflegung, Kabinenplatz mit Bettzeug und Handtüchern, sowie die Beförderung mit dem Schiff. Erst wenn die Buchung schriftlich von uns bestätigt wurde, wird die Anzahlung in Höhe von 25% des Passagepreises fällig. Die Restzahlung bitten wir unaufgefordert bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt einzuzahlen.
15) Umbuchungsgebühr
Bei Umbuchung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50.- pro Person.
16) Stornierung
Der Kunde ist jederzeit zum Rücktritt von der gebuchten Reise berechtigt. Der Passagier hat in diesem Falle die Möglichkeit, eine geeignete, für Reederei/Beförderer akzeptable, Ersatzperson zu stellen. Die Stornierung soll über die FRACHTSCHIFF-TOURISTIK KAPITÄN ZYLMANN GmbH erfolgen. Es wird Schriftform empfohlen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Posteingangsstempel der FRACHTSCHIFF-TOURISTIK KAPITÄN ZYLMANN GmbH (Montag bis Freitag bis 14.00 Uhr) und der zu diesem Zeitpunkt geplante Abfahrtstermin. Tritt der Passagier vom Vermittlungsvertrag zurück oder tritt der Passagier die Reise nicht an, so kann der Vermittler - neben dem Beförderer - Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch des Vermittlers ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen pauschaliert und beträgt € 50.- pro Person. Der Passagier hat das Recht nachzuweisen, dass der geltend gemachte Aufwand nicht angefallen - oder erheblich niedriger angefallen ist. Die Höhe des Ersatzanspruches des Beförderers entnehmen Sie bitte dessen Beförderungsbedingungen. Wir empfehlen immer den Abschluss einer Stornoversicherung.
17) Haftung
Die FRACHTSCHIFF-TOURISTIK KAPITÄN ZYLMANN GmbH tritt gegenüber den Reedereien und Reisenden als Vermittler auf und haftet nicht für Schäden aus Handlungen und Unterlassungen der Beförderungsunternehmen und sonstigen Leistungsträger.
Wir weisen darauf hin, dass der Beförderer Änderungen oder Abweichungen einzelner Beförderungsleistungen von den vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages vornehmen kann, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Beförderung nicht beeinträchtigen. Als Änderung oder Abweichung kommt insbesondere in Betracht Routenänderungen sowie das Auslassen oder zusätzliche Anlaufen bestimmter Häfen.
18) Gerichtsort
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Flensburg.
19) Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Wenn aus irgendeinem Grunde eine der Bestimmungen dieses Vertrages unanwendbar oder unwirksam sein sollten, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand 1.11.05
Es gelten außerdem die Bedingungen der einzelnen Beförderer (APB).
Frachtschiff-Touristik
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