Frachtschiff-Touristik

Kapitän Zylmann GmbH

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Der Reiseschutz der TAS - die optimale Versicherung für Ihre Frachtschiffreise

Hier buchen Sie ganz einfach und schnell Ihren passenden Reiseschutz unseres Partners TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH zum günstigen Preis:

 

Jetzt den passenden Reiseschutz finden & buchen im TAS Onlineportal:   bitte hier klicken

 

Wie lange bleibt mir nach Buchung der Reise Zeit, eine Versicherung zu buchen?

Bei kurzfristigen Buchungen (wenn zwischen Reisebuchung und dem geplanten Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen), muss der Abschluss bereits umgehend nach der Buchung, bzw.  innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Es gilt unser Rechnungsdatum als Ihr Buchungsdatum.

Bei längerfristigen Buchungen ist es bis maximal 21 Tage nach Buchung möglich, eine Versicherung abzuschließen. Referenzdatum (Ihr Buchungsdatum) ist auch hier unser Rechnungsdatum.

 

Wer kann eine Reiseversicherung buchen?

Die Buchung unserer Einmalversicherungen und Jahresversicherungen wurde vom Versicherer auf Deutsche und Österreicher beschränkt.
Bürger anderer EU-Länder und der Schweiz können leider keine Versicherung über unser Online-Portal abschließen und nicht über die Touristik Assekuranz Service GmbH  versichert werden.

 

Weshalb kann ich die Reiserücktrittskostenversicherung nur noch online selbstständig buchen?

Seit Februar 2018 wurden neue gesetzliche Richtlinien erlassen, die die Vermittlung von Versicherungen betreffen, so dass bestimmte Produkte nur noch von Versicherungskaufleuten vertrieben werden dürfen.

 

Für welche Fälle besteht im Rahmen Ihrer Reiseversicherung und dem Corona-Virus Versicherungsschutz?

    Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung:

     Die ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit aufgrund der Erkrankung durch die Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) ist eine unerwartet schwere Erkrankung gemäß den Bedingungen und ist damit ein versichertes Risiko.

     Bei einer Stornierung oder dem Abbruch der Reise aufgrund einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne besteht kein Versicherungsschutz.

     Die Angst oder die Befürchtung vor einer Infektion bzw. einer Erkrankung mit dem Corona-Virus (COVID-19) gehört nicht zu den versicherten Gründen und ist somit auch nicht versichert.

    Reise-Krankenversicherung:

    Die Erkrankung aufgrund der Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) im Ausland ist versichert. Somit werden Ihnen die im Ausland anfallenden Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen oder einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport entsprechend ersetzt.

     COVID-19-bedingte Reisewarnung:

     In allen TAS-Reiseversicherungen und für alle bedingungsgemäß versicherten Gründe (wie z.B. Krankheit, Unfall, Kurzarbeit, u.v.m.) besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn für das Reiseland oder Reisegebiet eine „COVID-19-bedingte Reisewarnung“ des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen wurde. Bitte beachten Sie, dass nur der alleinige Ausspruch einer Reisewarnung nicht zu den versicherten Gründen gehört. (Für welche Länder oder Regionen eine „COVID-19-bedingte“ Reisewarnung ausgesprochen wurde, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter: www.auswaertiges-amt.de  oder hier.)

Wie wird die Versicherung bezahlt?

Die Zahlung der Versicherung ist nur per Lastschrift möglich.

 

Was muss ich für den Online-Abschluss  der Versicherung angeben?

Um die gewünschte Versicherung online zu buchen, müssen Sie außer Ihren persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) auch Ihre Bankverbindung inkl. IBAN und BIC angeben (für das Lastschriftverfahren).

 

Wo kann ich die Preise einsehen und die Versicherungsprodukte buchen?

Hier klicken: TAS Onlineportal

 

Wo finde ich ausführliche Informationen zu den verschiedenen Versicherungen?

Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die ausführlichen Informationsblätter der TAS herunterzuladen:

TAS.paket: Einmalversicherung Vollschutz (Reise-Krankenvers. + Reiserücktritt/-abbruch) für eine Reise

TAS.storno Einmalversicherung (nur Reiserücktritt/-abbruch) für eine Reise

 

TAS.paket: Jahresversicherung Vollschutz (Reise-Krankenvers. + Reiserücktritt/-abbruch)

TAS.storno Jahresversicherung (nur Reiserücktritt/-abbruch)

 

Wo kann ich die Versicherungsbedingungen einsehen?

Hier klicken: Bedingungen zum Einmalschutz

Hier klicken: Bedingungen zum Jahresschutz

 

Gibt es bei den Versicherungen einen Selbstbehalt?

Nein, alle angebotenen Versicherungsprodukte sind ohne Selbstbehalt.

 

Die Reederei fordert von mir einen besonderen Versicherungsnachweis - woher kann ich diesen bekommen?

Sie können diesen direkt bei der Versicherung anfordern. Entweder telefonisch unter 069-60 50 8 -39
oder per E-Mail: info@tas-service.de

 

Kann ich bei dieser Versicherung auch Zusatzleistungen absichern (wie z.B. weitere Übernachtungen vor Ort), die ich nicht bei Ihnen gebucht habe?

Ja, denn diese Versicherungen sind nicht nur auf die Buchung von Frachtschiffreisen anwendbar, sondern können auch anderweitig gebuchte touristische Leistungen abdecken, die im Zusammenhang mit Ihrer Reise stehen. Sie müssen nur alle Zusatzleistungen zu dem Reisepreis für Ihre Frachtschiffreise hinzurechnen und den Gesamtreisepreis im Formular entsprechend höher auswählen.

 

Was passiert bei einer Umbuchung auf eine andere Reise?

Sie müssen sich selbstständig mit der Touristik Assekuranz Service GmbH in Verbindung setzen und für die bestehende Einmalversicherung den neuen Reisezeitraum bekannt geben. Die Touristik Assekuranz Service GmbH ändert daraufhin das Reisedatum in der Police. Es kann keine Aufstockung einer bestehenden Versicherung vorgenommen werden. Für den Differenzbetrag muss eine weitere Einmalversicherung abgeschlossen werden.

Bei einer Jahresversicherung muss keine Änderung angezeigt werden, es sei denn die Reise wird teurer als der versicherte Reisepreis, dann muss für die Differenz eine Einmalversicherung abgeschlossen werden.

 

Was passiert, wenn die Reederei meine Reise aufgrund von Charter- oder Routenänderungen absagt?

Sie wenden sich mit dem entsprechenden, von uns ausgestellten Schreiben an die Touristik Assekuranz Service GmbH und erhalten dann den Betrag zurück erstattet. Diese Regelung betrifft nur Einmal-Versicherungen, die explizit für diese Reise ausgestellt wurden. Jahresversicherungen können leider nicht erstattet werden, da diese auch für andere Reisen innerhalb des Jahres gültig sind.

 

Wie kann ich mit der Touristik Assekuranz Service GmbH in Kontakt treten?

Bitte wenden Sie sich per E-mail an info@tas-reiseschutz.com

 

Was muss ich tun, wenn ich die Versicherung in Anspruch nehmen muss, weil ich gezwungen bin, meine Reise zu stornieren?

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte unverzüglich und schriftlich an die Touristik Assekuranz Service GmbH, die im Auftrag der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG die Schadensregulierung durchführt. Formulare für die Schadensanzeige finden Sie hier:

 

Hier klicken: Formulare im TAS Onlineportal 

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